Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen
zuletzt bearbeitet: Sun, 28 Nov 2021 05:03:05 +0000
Wenn man die Corona-Pandemie als einen Stresstest für den Datenschutz am Standort Deutschland betrachtet, dann sind die Testergebnisse in vielerlei Hinsicht alarmierend.
Artikel ansehen
Zusammenfassung ansehen
Wenn man die Corona-Pandemie als einen Stresstest für den Datenschutz am Standort Deutschland betrachtet, dann sind die Testergebnisse in vielerlei Hinsicht alarmierend.
Wie selbstverständlich greifen aktuell die Entscheider in Unternehmen, Vereinen und Verbänden, in den Bildungsstätten und in den staatlichen Einrichtungen, um die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Institutionen zu gewährleisten, auf die Kommunikationslösungen der Medienkonzerne - häufig ohne zu prüfen, ob der Datenschutz gewährleistet ist. Ohne zu prüfen, ob es Alternativen gibt. Die Entscheider in Unternehmen, in den Vereinen und Verbänden, in den Bildungsstätten meinen, dass sie gute Gründe haben, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Datenschutzbestimmungen bei der Einrichtung der Kommunikationsinfrastruktur zu ignorieren.Und auf diese Weise verwandelt sich das Wohnzimmer in ein Durchgangsbahnhof für betriebliche Belange und nebenbei bekommt der Anbieter der Kommunikationslösung, bspw Microsoft, Zoom oder Facebook ziemlich präzise Daten darüber, bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt, in welchem Verein und Verband man Mitglied ist, wo man Ausbildung macht bzw. studiert oder in welchem Projekt man sich engagiert - beruflich oder ehrenamtlich. Wenn man sagt, dass man hier datenschutztechnisch die Hosen herunterlässt, dann ist es eine unverschämte Untertreibung. Die Privatsphäre der jeweiligen Person wird dem jeweiligen Infrastrukturanbieter plötzlich und unerwartet wie eine nackte Leiche auf dem Seziertisch präsentiert.
Die persönlichen Telefonnummer der Arbeitnehmer werden nicht nur in der Personalakte erfasst, sondern wie selbstverständlich in die Arbeitsprozesse integriert und gelangen gelegentlich auch in die Kontaktlisten der Geschäftspartner der Arbeitgeber.
So eine durch Corona-Pandemie verursachte Zusammenkunft von Menschen in den digitalen Covid19-Panicrooms (C19PR) mit gleichzeitiger Vernachlässigung, Ignorierung des Datenschutzes ist für die Konzerne, deren Geschäftsmodell auf der Erfassung und Monetarisierung von persönlichen Daten basiert, ein einmaliges Geschenk. Einige wenige Infrastruktur- und Diensteanbieter, deren C19PR-Räume die Handlungsfähigkeit der Unternehmen, staatlichen Institutionen, Vereinen, Verbände ermöglicht haben, gewinnen dank dem Datenreichtum, das die Anbieter in diesen Panicrooms während der Corona-Krise geerntet haben, einen uneinholbaren, einen unfairen Vorteil im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern. Einen Vorteil, von dem diese Konzerne längere Zeit profitieren werden, auch dann, wenn die Erinnerung an die Corona-Pandemie im öffentlichen Bewusstsein verblasst ist. Dies darf nicht passieren. Die C19PR-Räume müssen als solche legitimiert, erfasst und vergemeinschaftet werden. Wie es mit den Luftschutzbunkern während der Kriegshandlungen gehandhabt wurde.
Entweder verzichten die Medienkonzerne als Zeichen der Solidarität auf das Sammeln von Daten. Sie spenden quasi die überwachungfreie Räume der Öffentlichkeit. Passiert dies nicht, schlüpfen die Konzerne in die Rolle der Datensammler-Aasgeier, die dank der Corona-Krise sich nicht nur voll fressen, sondern ihre Position gegenüber anderen vergleichbaren Dienstanbietern uneinholbar behaupten. Die Errichtung der C19PR-Räume ist einer mit der Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation geschuldet. Diese Ausnahmesituation begründet auch die Vergemeinschaftung der C19PR-Räume.
Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, wie die Gesellschaft, wir alle die schützenden unfreien Covid19-Panicrooms datenschutztechnisch überprüfbar verlassen können.
Möglichkeit 1: Der Staat enteignet die Infrastruktur-Anbieter - die Enteignung beschränkt sich ausschließlich auf die Covid19-Panicrooms. Diese digitale Kommunikationsräume werden im Interesse der Allgemeinheit unter staatliche Aufsicht gestellt und der Staat sorgt dafür, dass spätestens bis zum 30.06.2020 die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen gewährleistet ist.
Möglichkeit 2: Die Medienkonzerne verzichten auf die digitale Dividende, auf die wertvollen Daten, die Konzerne dank Errichtung der Covid19-Panicrooms während der Corona-Pandemie erfasst haben. Diese Daten werden gelöscht und die Konzerne verpflichten sich die Covid19-Panicrooms weiterhin zur Verfügung zu stellen ohne dass die Medienkonzerne irgendwelche Daten über die Besucher dieser Räume erfassen. Die Medienkonzerne spenden die Covid19-Panicrooms der Öffentlichkeit. Als Zeichen der Solidarität.
Die Möglichkeiten 1 und 2 könnten so realisiert werden:
- der Gesetzgeber beschließt die Legitimation der Covid19-Panicrooms (C19PR)
- der Gesetzgeber beschließt eine Karenzfrist, bis wann die Verantwortlichen beim Landesdateschutzbeauftragten die ohne reguläre Überprüfung der Datenschutzbestimmungen eingerichteten C19PR melden können, um straffrei zu bleiben
- gleichzeitig mit dem Schritt 2 kennzeichnet der C19PR-Betreiber seinen Raum als
C19PR
und meldet den C19PR-Raum dem Infrastruktur-Anbieter - in diesem Schritt wird C19PR der Allgemeinheit übergeben - entweder per Selbstverpflichtung des Infrastruktur-Anbieter oder durch einen entsprechenden Beschluss des Gesetztgebers
- nach Ablauf der Karenzfrist werden die Verantwortlichen Betreiber der C19PR-Räume ggf. für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen entsprechend dem geltenden Recht zur Verantwortung gezogen
[1] Privatsphäre: Covid19-Panicroom - wahrnehmen, erfassen, verlassen, 22.03.2020 - https://realtime.fyi/articles/lilophon/privatsphaere-covid19-panicroom-wahrnehmen-erfassen-verlassen
[2] Einhaltung von Datenschutzbestimmungen während der Corona-Pandemie. Petitionsentwurf, 21.03.2020
[2.1] mit Anmeldung/ Registrierung auf epetitionen.bundestag.de --> https://epetitionen.bundestag.de/epet/etherpad.html.$$$.a.u.html?id=c3ab7ab0-d302-4909-8764-d9caa0cb5c14&t=Einhaltung%20von%20Datenschutzbestimmungen%20waehrend%20der%20Corona-Pandemie
[2.2] ohne Anmeldung --> https://lilophon.publishwith.me/10
[3] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht - https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re
[4] Schutz der Privatsphäre im Zuge der Corona-Pandemie. Informationsfreiheitsanfrage an den Bundesdatenschutzbeauftragten, 23.03.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/schutz-der-privatsphare-im-zuge-der-corona-pandemie/
#daztenschutz #Datenschutzbestimmungen #Privatsphäre #HomeOffice #Covid19Panicroom #Covid19Panikroom #Systemrelevant #DatenschutzIstSystemrelevant #Ausnahmesituation #Covid19Dividende #CoronaDividende #Solidarität #Solidaritaet #DatenschutzKahlschlag #zusammengepfercht
--> zur Website wechseln